Stevia
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Stevia ist ein natürlicher Süßstoff, auch Steviolglykosid oder Diterpenglykosiden genannt. Es ist dreihundertmal süßer als Zucker und für Diabetiker geeignet. Häufig wird auch die Bezeichnung Steviosid verwendet, das den für die Süßwirkung der Steviablätter bedeutendsten Inhaltsstoff darstellt. Steviaerzeugnisse sind in der Europäische Union|EU und der Schweiz derzeit jedoch nicht als Lebensmittel oder Lebensmittelzusatzstoff zugelassen und ihr Inverkehrbringen als solches ist untersagt.
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Verwendung
Stevia wird von der Indigene Völker|indigenen Bevölkerung Paraguays und Brasiliens bei der Zubereitung von Speisen und Getränken und als Heilpflanze verwendet. Die Guaraní (Volk)|Guaraní-Indianer nennen es ka'a he'ê (Süßkraut).
Die Europäer lernten Stevia im 16. Jahrhundert kennen, als die Konquistadores darüber berichteten, dass die südamerikanischen Eingeborenen die Blätter einer Pflanze benutzten, um Kräutertee zu süßen. Auch heute werden die Blätter in Südamerika häufig verwendet. Ebenso werden die pulverisierten Blätter verwendet, wobei ein Viertel Teelöffel reiche, um eine Tasse zu süßen. Neben extrahiertem Pulver werden auch Tabletten, Kapseln, wässrige oder Alkohol|alkoholische Lösungen verwendet.
Stevia wird zurzeit in vielen Teilen Süd- und Zentralamerikas, Israels, Thailands und der Volksrepublik China zur Süßstoffgewinnung angebaut.
Süßwirkung
Die Bestandteile, die für die Süße der Stevia verantwortlich sind, wurden erst 1931 wissenschaftlich erforscht. Dabei handelt es sich um acht Glykoside. Eines davon, das Steviosid, wird als dreihundertmal süßer als Saccharose bei einer Saccharose-Konzentration von 0,4 Prozent angesehen, 150 mal süßer bei einer Konzentration von 4 Prozent und hundertmal süßer bei einer 10%igen Saccharosekonzentration. Andere süße Bestandteile haben die Namen Steviolbiosid, Rebaudiosid A, C, D, E und F sowie Dulcosid A. Das Steviosid hat mit sechs bis achtzehn Prozent den größten Anteil an den in Steviablättern gefundenen Wirkstoffen. Daraus ergibt sich für die Blätter eine Süßkraft, die ungefähr dreißigmal größer ist als die von Zucker.
Risiken
1984 erbrachte eine von Monsanto in Auftrag gegebene wissenschaftliche Untersuchung erhebliche Zweifel an der gesundheitlichen Unbedenklichkeit von Stevia. <ref> [Pezutto J. et al.: Metabolically activated steviol, the aglycone of stevioside, is mutagenic; Proc. Natl. Acad. Sci. USA 82 (1985) p. 2478-248)]</ref>
Aufgrund dieser und weiterer Studien in den USA wurden Steviaprodukte und ihre Einfuhr in die USA 1991 von der Food and Drug Administration verboten. Seit 1995 ist dieses Verbot teilweise aufgehoben, sodass Stevia-Produkte als Diät|diätische Lebensmittelergänzungen verwendet werden dürfen, nicht aber allgemein als Lebensmittelzusätze.
Beim eigentlichen Süßstoff, dem Steviosid, konnte keine mutagene oder genotoxische Wirkung nachgewiesen werden. Die Blätter selbst sind auch nicht giftig. Die Mutagenität des Abbauprodukts von Steviosid, Steviol, ist umstritten. In einigen Studien wurden fruchtschädigende und mutagene Wirkungen in Hamstern und Ratten beschrieben, außerdem eine Mutagenität in vitro. Dr. Ralf Pude vom Institut für Nutzpflanzenwissenschaften der Universität Bonn hält dagegen, dass die Dosierungen in den Versuchen so hoch waren, dass – auf den Menschen übertragen – ein Erwachsener täglich mehr als die Hälfte seines Körpergewichtes an frischen Stevia-Blättern zu sich nehmen müsste.
Die der Weltgesundheitsorganisation|WHO vorliegenden Studien bezüglich der Auswirkungen von Steviol in vivo haben noch keine Hinweise auf mutagene Wirkungen am Menschen ergeben. Im Tierversuch an Ratten, Hamstern und Mäusen wurde eine akute und subchronische Toxizität gezeigt, die zwar sehr niedrig war, aber Zweifel an der Anwendungssicherheit weckt. Da sich in weiteren Studien an Ratten deutlich negative Auswirkungen auf den männlichen Geschlechtsorgane|Genitaltrakt zeigten, sollte auch die Auswirkung auf die menschliche Fertilität genauer überprüft werden. Nach den Verbraucherschutzstandards der EU sind daher weitere Studien zu gesundheitlichen Wirkungen notwendig, bevor das Verkaufsverbot aufgehoben werden kann. In Japan und Brasilien werden Steviaprodukte seit mehr als 25 Jahren in großen Mengen, auch industriell und von multinationalen Konzernen, verkauft und angewendet. Dabei seien keine gesundheitsschädigenden Wirkungen beobachtet worden. Auch die angeblich jahrhundertelange Verwendung in Südamerika sei, so die Steviabefürworter, ein Beweis für die Harmlosigkeit. Da jedoch die Verschlechterung der Zeugungsfähigkeit des Mannes zur Empfängnisverhütung eine traditionelle Verwendung darstellt, muss die unkritische Befürwortung, die von Steviaverkäufern häufig mit Verschwörungstheorien untermauert wird, als fragwürdig gelten.
Heute sind mehrere andere pflanzliche Süßstoffe bekannt, die eine deutlich bessere Süßung und weniger unerwünschte Wirkungen als das Steviosid und dessen Stoffwechselprodukte zeigen. Für einige dieser natürlichen Süßstoffe laufen zum gegenwärtigen Zeitpunkt (Oktober 2007) Zulassungsstudien.
Situation in Europa
In der EU wurde Stevia als erste Pflanze der Novel-Food-Verordnung unterstellt, nachdem auch ein Antrag aus Belgien scheiterte. Der Wissenschaftlicher Lebensmittelausschuss|Wissenschaftliche Lebensmittelausschuss der EU-Kommission, der über die gesundheitliche Unbedenklichkeit von Stevia befinden sollte, kam zu der Schlussfolgerung, dass „die Pflanze, wie auch Auszüge daraus, auf Grundlage der wenigen augenblicklich verfügbaren Daten“ als Lebensmittel nicht zulassungsfähig sei. Das Inverkehrbringen als Lebensmittel wurde mit dieser Begründung verboten.
Eine Zulassung kann nur dadurch zustande kommen, dass ein erneuter Antrag als Novel-Food eingereicht und vom wissenschaftlichen Lebensmittelausschuss der EU positiv bewertet wird. An einem solchen Neuantrag arbeitet derzeit die European Stevia Association (EUSTAS).
Anbieter von Stevia-Produkten umgehen das Verkaufsverbot, indem sie ihre Produkte nicht als Lebensmittel Deklaration|deklarieren. Diese Produkte erfüllen jedoch nicht die Hygiene|hygienischen Anforderungen, die an Lebensmittel gestellt werden müssen, oder sind in ihrer Zusammensetzung fragwürdig.
Mit der Entscheidung des Schweizerischen Bundesgerichts vom März 2007 sind in der Schweiz keine Flüssigauszüge mehr in den Apotheken zu bekommen, um Schäden an der Bevölkerung zu verhindern.
Empfehlung der FAO/WHO
Die gemeinsame Expertenkommission für Lebensmittelzusatzstoffe (JECFA) von und Welternährungsorganisation|FAO kam auf der Grundlage weiterer Studien im Juni 2004 zu dem Schluss, Steviosid bis zu einer Höchsteinnahmemenge von 2 mg pro Tag und kg Körpergewicht für den menschlichen Gebrauch vorläufig als unbedenklich zu bezeichnen. Eine erneute Beurteilung durch JECFA wird für 2007 erwartet.
